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Die Bundesregierung hat am 18.Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 06.März 2009 mit einigen Änderungen, denen am 18.März 2009 durch die Bundesregierung zugestimmt wurde. Die EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.

In dieser neuesten Fassung der EnEV wird der Energieausweis mittlerweile für alle Bestandsgebäude bei Verkauf oder Vermietung, Verpachtung und Leasing durch den Gesetzgeber gefordert. Es gibt weiterhin zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.


Dieser Ausweis wird auf Grundlage des Energieverbrauchs der mindestens letzten drei Abrechnungsperioden für das gesamte Gebäude ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Nur für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten. Dieser Ausweis stellt eine kostengünstige, aber leider nicht so aussagekräftige Lösung dar. Die Energieverbräuche variieren je nach Nutzerverhalten sehr stark. Die Einstufung des Gebäudes könnte somit aufgrund dieses Nutzerverhaltens negativ ausfallen.

Ein Angebot für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises erhalten Sie weiter unten !


Dieser Ausweis wird auf Grundlage des theoretisch gerechneten und für ein "Deutschlandklima" normierten Energiebedarfs ausgestellt. Für alle Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die vor dem 1.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde, besteht ab dem 1. Oktober 2008 die Verpflichtung zur Ausstellung eines Bedarfsausweises. Die Gültigkeit beträgt auch hier 10 Jahre. Dieser Ausweis kann auch als "Abfallprodukt" einer Energieberatung ausgestellt werden. Bei vorgesehener Modernisierung eines Gebäudes ist es auf jeden Fall ratsam hierzu einen erfahrenen Energieberater zu kontaktieren.


Eine Energieberatung ist auf jeden Fall bei einer vorgesehenen Sanierung bzw. Erweiterung eines Bestandsgebäudes sinnvoll. Es werden hierbei energetische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Teilweise werden die Berechnungen innerhalb der Energieberatung für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Der Förderberater der KfW gibt einen guten Überblick über Möglichkeiten der Finanzierung und Bezuschussung von energetischen Sanierungen. Auch für den Neubau können Fördermittel der KfW über die Hausbank beantragt werden. Ein Angebot für eine Energieberatung erhalten Sie weiter unten !



Bitte füllen Sie die nachstehende Vereinbarung mit den Gebäude- und Verbrauchsdaten aus. Faxen oder mailen Sie diese ausgefüllte und unterschriebene Vereinbarung je nach Dateiart zurück und Sie erhalten den Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude mit 10 Jahren Gültigkeit.

Vereinbarung Verbrauchsausweis online als Word-Dokument

Vereinbarung Verbrauchsausweis online als PDF-Datei


Je nach Größe des Gebäudes und nach Aufwand der Bestandsaufnahme berechnet sich das Honorar für einen Bedarfsausweis. Bitte fordern Sie ein Angebot unter 02305 - 543301 an oder benutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.


In Zusammenarbeit u.a. mit der Ingenieurkammer-Bau NRW erhalten Sie für ihr Gebäude eine Startberatung Energie für 100,-- Euro, die vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW mit 52,-- Euro gefördert wird. Nähere Informationen bei der Ingenieurkammer-Bau NRW.


Auch hier richtet sich das Honorar für die Energieberatung nach Größe des Gebäudes, Aufwand der Bestandsaufnahme und Umfang bzw. Intensität der Beratung. Einen Einstieg erhalten Sie über die Startberatung Energie. Bitte fordern Sie ein Angebot unter 02305 - 543301 an oder benutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.


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